Wichtige Information!!
Wir freuen uns, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima), in deren Eigentum sich der ehemalige Fliegerhorst befindet, die Frist, bis zu der Bürger Einsprüche wegen der Belastung durch die Chemikalie PFC geltend machen können, wahrscheinlich um vier Jahre bis zum 31. Dezember 2028 verlängern wird. Wir weisen darauf hin, dass von der BImA die Empfehlung ausgesprochen wurde, dass mutmaßlich Betroffene dennoch vorsichtshalber einen formlosen Antrag auf Fristverlängerung bei der Behörde stellen sollten. Dies kann, bis zum 31.12.2024, formlos in einer E-Mail an PM-PFC-Penzing@bundesimmobilien.de geschehen.Die PFC-Problematik in Penzing
Wodurch konnte PFC in unser Grundwasser gelangen?
Am Fliegerhorst Penzing wurde jahrzehntelang PFC-haltiger Löschschaum bei regelmäßigen Übungen auf dem Flugplatzgelände verwendet. Dadurch wurde stellenweise das Erdreich, das Oberflächen- und Grundwasser am Flugplatzgelände und in Folge auch in den benachbarten Ortsteilen nördlich vom Fliegerhorst mit dieser Chemikalie belastet.
Beim Einsatz von PFC-haltigen Feuerlöschmitteln gelangt PFC ins Oberflächenwasser oder durch Versickerung im Boden ins Grundwasser. PFC gelangt über Bach- oder Grundwasser auch in Obst, Gemüse oder Getreide und somit in unsere Nahrungskette. PFC ist mittlerweile auch in Fisch und Fleisch nachweisbar. Der Mensch nimmt PFC vor allem durch das Trinken von PFC-belastetem Wasser und/oder den Verzehr von belasteten Lebensmitteln auf. In geringen Mengen kann PFC auch über die Haut aufgenommen werden. PFC reichert sich auch im menschlichen Organismus an und kann nur über einen sehr langen Zeitraum vom Körper ausgeschieden werden.


Kontakt
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