1. Gesundheitliche Folgen sind nicht abschätzbar.
2. Wird während der Bauausführung Grundwasser entnommen, abgeleitet, aufgestaut, abgesenkt oder umgeleitet, so ist rechtzeitig vorher – auch im Hinblick auf evtl. vorhandene PFC-Belastungen – eine wasserrechtliche Erlaubnis beim Landratsamt Landsberg am Lech, Sachgebiet Wasserrecht, unter Beigabe von Plänen und Beilagen zu beantragen. Die Handhabung von PFC verunreinigten Böden und Aushubmaterial ist noch ungeklärt.
3. Das Wasser aus dem verlorenen Bach soll laut Landratsamt Landsberg am Lech nicht zum Gießen von Nutzpflanzen oder zum Tränken von Nutztieren verwendet werden. Das Landratsamt Landsberg am Lech rät zudem davon ab, Wasser aus Grundwasserbrunnen zu nutzen, da dies auch mit PFC belastet sein könnte.
4. Die Trinkwasserquelle in Untermühlhausen wurde 2013 aufgrund der PFC-Belastung vorsorglich vom Netz genommen.