1. Bereitstellung von Informationen für die Bürger von allen beiteiligten Behörden über das Ausmaß der Belastung, Testergebnisse, Risiken und mögliche Folgen, sowohl gesundheitlich als auch wirtschaftlich.
2. Sanierung der belasteten Gebiete und des Quellwassers durch den Verursacher.
3. Klärung der Verjährungsfrage zur Geltendmachung von Ansprüchen der betroffenen Bürger bezüglich Wertminderungen von Grund und Immobilien sowie Mehrkosten für die Entsorgung von PFC-belastetem Aushub und Wasser.
4. Klärung der Haftungsfragen für Folgeschäden, verursacht durch PFC-Kontamination ausgehen vom Fliegerhorst Penzing gegenüber dem Bund und dessen möglichen Rechtsnachfolgern.
5. Abwendung von langfristigen Imageschäden für die Gemeinde Penzing und den Landkreis Landsberg am Lech, damit Erwerb von Bauland ohne Angst von PFC-Belastung und hohen Mehrkosten attraktiv bleibt.